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Mittwoch
15.02.2006

Zur Bekämpfung von Straftaten will die Berner Kantonsregierung den öffentlichen Raum künftig mit Videokameras überwachen dürfen, wozu die notwendigen Rechtsgrundlagen geschaffen werden sollen. Im Sommer 2005 hatten die Städte Bern und Biel die Schaffung von Reglementen zur Videoüberwachung gestoppt, nachdem ein Gutachten der Universität Bern zum Schluss gekommen war, dass die Gemeinden nicht befugt seien, auf eigene Faust solche Reglemente zu erlassen. Dafür fehle eine genügende Rechtsgrundlage auf Stufe Kanton. Diese Grundlage will der Regierungsrat nun schaffen, wie der am Mittwoch publizierten Antwort auf eine Reihe von Vorstössen im Kantonsparlament zu entnehmen ist. Im kantonalen Polizeigesetz soll eine generelle Ermächtigungsklausel geschaffen werden, die es den Gemeinden ermöglicht, Reglemente zur Videoüberwachung zu erlassen.

Der Regierungsrat äussert sich in seiner Antwort auch zu Bedenken zum Eingriff in die Privatsphäre, der mit der Videoüberwachung für alle Bürgerinnen und Bürger unweigerlich erfolgt. Der Regierungsrat sei sich bewusst, dass die Videoüberwachung einen solchen Eingriff darstelle. Gemeinden, die eine Überwachung einführen wollten, müssten diese auf eine genügende kommunale Rechtsgrundlage stellen. Ein geplantes Musterreglement soll dazu dienen, die Balance zwischen dem öffentlichen Interesse nach Sicherheit und Ordnung und dem Interesse nach Schutz der Privatsphäre zu finden. - Mehr dazu: Zürcher Datenschützer will Videoüberwachung verbieten