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Mittwoch
19.04.2006

Entlang von Autobahnen ist Werbung grundsätzlich untersagt. Dies soll nun definitiv auch für die «Feldwerbung» des Energieversorgers Agrola, ein Tochterunternehmen des landwirtschaftlichen Grosskonzerns Fenaco, gelten. Entbrannt ist der Streit um die grossflächige Werbung im Sommer 2004. Damals schnitt der innovative Bauer Thomas Stutz auf dem Land der Einwohnergemeinde Moosseedorf den Agrola-Logoschriftzug in ein Feld an der A1 im Grauholz bei Bern. Der rund 5000 Quadtratmeter grosse Standort für die «grüne Affiche» war optimal gewählt, brausen doch pro Tag rund 100 000 Fahrzeuge von Schönbühl Richtung Bern, für deren Insassen die Werbebotschaft gut einsehbar ist.

Dies gefiel jedoch dem zuständigen kantonalen Tiefbauamt überhaupt nicht, weshalb die Werbeverantwortlichen schon im Januar 2005 aufgefordert wurden, die Wiese nicht wieder als Werbefläche zu benutzen. Damit wollte sich Agrola jedoch nicht abfinden und gelangte an die kantonale Baudirektion. Nach deren abschlägigem Bescheid zog man das Verfahren an das Verwaltungsgericht weiter, das nunmehr seinerseits ein «Njet» ausgesprochen hat. Bauer Stutz kann den Entscheid nicht nachvollziehen, umsomehr, weil Feldwerbungen in den Nachbarkantonen Aargau und Waadt erlaubt sind. Er sei «sehr enttäuscht», sagte er auf Anfrage gegenüber dem «Bund». Der Energieversorger aus Winterthur müsste den Entscheid innerhalb von 30 Tagen an das Bundesgericht weiterziehen; ob er dies tun wird, wurde seitens Agrola nicht kommentiert.