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Donnerstag
29.11.2012

Medien / Publizistik

In einem Zivilprozess hatte Jörg Kachelmann von seinem Ex-Anwalt Reinhard Birkenstock Geld zurückgefordert - bezahlte Anwaltshonorare in der Höhe von rund 37 000 Euro. Das Landgericht Köln hat die Klage nun als unbegründet abgewiesen, dafür aber einer Gegenklage von Birkenstock stattgegeben. Diese legt dem Wettermoderator laut Medienberichten eine Nachzahlung zugunsten des Anwalts über rund 14 800 Euro auf.

Im Vergewaltigungsprozess war Kachelmann zuerst von Birkenstock verteidigt worden, hatte diesen aber während des Prozesses gegen Johann Schwenn ausgetauscht.