Das gerichtliche Verbot der Berichterstattung von «BILD.de» über die Frühphase des Ermittlungsverfahrens gegen Jörg Kachelmann ist vom Tisch. Kachelmanns Anwälte haben es diese Woche vor dem Oberlandesgericht Köln für erledigt erklärt.
«Der Fall zeigt, wie unsinnig das Lostreten von Prozesslawinen mit Scharen von Anwälten im Mediengeschäft oft ist», sagte am Donnerstag, Claas-Hendrik Soehring, Leiter Verlagsrecht der Axel Springer AG. «Im Ergebnis hat Jörg Kachelmann überhaupt nichts erreicht: Nach zwei Instanzen ist von der Abmahnung, von der einstweiligen Verfügung und vom Urteil des Landgerichts Köln nichts mehr übrig. Und dafür muss er jetzt auch noch Prozesskosten an «Bild.de» zurückzahlen».
Das Landgericht Köln hatte «Bild.de» im April letzten Jahres, wenige Tage nach der Verhaftung Kachelmanns, per einstweiliger Verfügung untersagt, Einzelheiten aus der Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft zu veröffentlichen. Nach dem Widerspruch von «Bild.de» musste Kachelmann im Juli aber auf das Verbot wieder teilweise verzichten.
In der Berufungsverhandlung am Dienstag äusserte das Oberlandesgericht nun Zweifel daran, ob die Verdachtsberichterstattung von «Bild.de» Kachelmann überhaupt in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt hat. Ohnehin sei aber zum jetzigen Zeitpunkt das ursprüngliche Verbot des Landgerichts nicht mehr haltbar. Damit sei auch die zwischenzeitlich erhobene Klage Kachelmanns gegen «Bild.de» hinfällig. Der Senat empfahl, beide Verfahren insgesamt zu beenden, der Streit mache «keinen Sinn mehr». Kachelmanns Anwälte erklärten daraufhin das Verfügungsverfahren nebst Klage für erledigt und verzichteten zugleich auf ihre ebenfalls eingeklagten Abmahnkosten. Damit war auch «Bild.de» einverstanden.