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Montag
27.09.2004

Die vom Preisüberwacher verordnete Senkung der Abonnementspreise des regionalen Kabelnetzbetreibers Antennes Collectives de Télévision SA (ACTV) mit Sitz in Moutier ist rechtmässig gewesen. Dies ergibt sich aus einem kürzlich ergangenen Urteil des Bundesgerichts, teilte der Preisüberwacher am Montag mit. Sein Amt hatte den im Raum Delémont/Moutier tätigen Kabelnetzbetreiber vor rund drei Jahren in einer Verfügung verpflichtet, die Abonnementsgebühren von monatlich 23.70 auf 17 Franken zu senken. Diesen Entscheid focht die ACTV zunächst erfolglos bei der Rekurskommission für Wettbewerbsfragen (Reko/Wef) an. Mit Entscheid vom 14. Juni 2004 hat jetzt auch das Bundesgericht die gegen den Entscheid der Reko/Wef erhobene Verwaltungsgerichtsbeschwerde der ACTV abgewiesen.

In den Beschwerden wurde die Zuständigkeit des Preisüberwachers generell bestritten und auch die Rechtmässigkeit der Preisherabsetzung angefochten. In der seit kurzem vorliegenden schriftlichen Begründung des Urteils bestätigt das Bundesgericht, dass weder der Satelliten- noch der terrestrische Empfang eine gleichwertige Alternative zum Kabelnetz darstellte. Als einzige Anbieterin von Kabelanschlüssen im betreffenden Versorgungsgebiet sei die ACTV marktmächtig. Die Zuständigkeit des Preisüberwachers sei somit gegeben. Geschützt hat das Bundesgericht auch die Preisanalyse und die verfügte Preisherabsetzung des Preisüberwachers. Es betont dabei, dass der Preisüberwacher bei der Auswahl der anzuwendenden Beurteilungsmethode über einen erheblichen Ermessensspielraum verfüge. Die Kostenanalyse des Preisüberwachers sei nicht zu beanstanden und die Preisherabsetzung rechtmässig.