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Donnerstag
09.02.2006

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass das Internet-Unternehmen T-Online mit seinem Mutterhaus Deutsche Telekom fusionieren darf. Den Frankfurter Richtern zufolge kann die Fusion der beiden Unternehmen nun im Handelsregister eingetragen werden. Der Ausgang der gegen die Fusion erhobenen Anfechtungsklagen muss nicht abgewartet werden.

Kleinaktionäre hatten versucht, den Zusammenschluss zu verhindern, weil sie sich durch ein schlechtes Umtauschangebot für ihre Aktien benachteiligt sahen. Selbst wenn die Kleinaktionäre mit ihren Klagen Erfolg haben sollten, überwiegt nach Auffassung des Gerichts das Interesse an der sofortigen Vereinigung. Werde der Telekom die Einverleibung von T-Online verwehrt, würde der Konzern würde deshalb angesichts der rasanten technischen Entwicklungen im IT-Bereich unweigerlich gegenüber den Konkurrenzunternehmen am europäischen und am Weltmarkt ins Hintertreffen geraten, hielt das Gericht fest. Siehe auch: Fusion von T-Online und Deutscher Telekom blockiert