Content:

Mittwoch
13.06.2012

Das juristische Hickhack um die Auslieferung von Julian Assange an Schweden geht in eine neue Runde. Der Gründer der Enthüllungsplattform Wikileaks hat am Dienstagabend Einspruch eingelegt gegen den Auslieferungsentscheid des Supreme Court. Das oberste Gericht Grossbritanniens hatte den schwedischen Haftbefehl Ende Mai für rechtens erklärt.

Assanges Anwälte beantragten am Dienstag kurz vor Ablauf der Berufungsfrist, dass die Richter den Fall unter Berücksichtigung weiterer Unterlagen noch einmal behandeln. Diese Möglichkeit hatte der Supreme Court Assange bereits bei der Urteilsverkündigung eingeräumt. Ein Termin für die Entscheidung, ob der Einspruch angenommen wird oder nicht, steht gemäss einer Sprecherin des Gerichts noch nicht fest. Sollten die Richter nicht darauf eintreten, bliebe Assange noch die Möglichkeit, vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu gehen. Dieser Schritt hätte allerdings keine aufschiebende Wirkung.

Julian Assange muss sich in Schweden wegen angeblicher Sexualdelikte verantworten. Der Australier bestreitet die Vorwürfe. Seit 2010 hält er sich in England auf, wo er unter Hausarrest steht.