Wikileaks-Gründer Julian Assange zieht mit seinem Einspruch gegen eine Auslieferung an Schweden vor die höchste Instanz. Der britische Supreme Court in London nahm den Berufungsantrag von Assange an. Zuvor hatte ihm der High Court am 5. Dezember grünes Licht gegeben, das oberste britische Gericht anzurufen. Die zweitägige Anhörung ist auf Anfang Februar nächsten Jahres angesetzt, kündigte das Gericht an.
Die schwedische Justiz hatte mit einem EU-weiten Haftbefehl die Auslieferung von Assange gefordert. Er wird in dem skandinavischen Land beschuldigt, zwei Frauen sexuell belästigt und vergewaltigt zu haben. Eine Anklage gegen Assange gibt es nicht. Zwei Gerichtsinstanzen in Grossbritannien hatten die Auslieferung jedoch bereits für rechtens befunden.
Der 40-jährige Australier lebt seit einem Jahr unter strengen Auflagen im Haus eines Freundes in England. Er muss eine elektronische Fussfessel tragen und sich täglich bei der örtlichen Polizeistation melden.
Mit der Berufung vor dem Supreme Court will Assange prüfen lassen, ob ein EU-weiter Haftbefehl - wie in seinem Fall geschehen - von einem Staatsanwalt und ohne richterlichen Beschluss erwirkt werden kann.