Jolanda Spiess hat gegen zwei Stalker, einen Fusspfleger und einen pensionierten Journalisten, einen Prozess vor dem Bezirksgericht Hinwil gewonnen.
«Das Gericht qualifiziert ihren über Jahre betriebenen Hassblog Shameleaks als systematische Medienkampagne mit schweren Persönlichkeitsverletzungen. Die Klägerin erhält eine Genugtuung von 6’000 Franken», schreibt Spiess am Donnerstag zum Urteil vom 2. Mai.
Das Urteil anerkenne, dass die über 100 eingeklagten Artikel nicht isoliert zu beurteilen seien, sondern als orchestrierte Kampagne.
«Es handelt sich laut Gericht um eine während Jahren andauernde und zielgerichtete Persönlichkeitsverletzung zweier Männer, die mit ihrem anonymen Vorgehen und perfider Wiederholungs-Rhetorik die öffentliche Wahrnehmung der Klägerin massiv verzerrt haben», so die ehemalige Zuger Kantonsrätin weiter.
Wird das Urteil rechtskräftig, muss der Blog Shameleaks gelöscht werden. Der Fall kann noch ans Obergericht des Kantons Zürich weitergezogen werden.