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Mittwoch
23.11.2011

Das Oberlandgericht Köln hat «bild.de» verboten, bei der Berichterstattung über Jörg Kachelmann aus privaten E-Mails zu zitieren und sogenannte «Hofgangfotos» des Schweizer Wetterexperten zu zeigen.

«Die Verbreitung einer privat und im Vertrauen auf Diskretion verfassten E-Mail begründet einen nicht hinzunehmenden Eingriff in die Privatsphäre», fasste Kachelmann-Anwalt Ralf Höcker am Dienstag in einer Medienmitteilung das Gerichtsurteil zusammen. «Darüber hinaus - und kumulativ zu der Verletzungshandlung des reinen Verbreitens - stellte auch die Veröffentlichung des konkreten Inhalts der E-Mail einen rechtswidrigen Eingriff dar. Durch die beigegebenen Konnotationen wurde Herr Kachelmann durch die konkreten Äusserungen massiv und in einer unzulässigen Weise abqualifiziert», so Höcker weiter.

Das Kölner Gericht bestätigte zudem ein Urteil, in dem die Verbreitung und öffentliche Zurschaustellung heimlich und unter Verwendung eines Teleobjektivs mit grosser Brennweite gefertigter Bilder untersagt worden war. «Nach Auffassung des Gerichts verletzte die Veröffentlichung das allgemeine Persönlichkeitsrecht, da keine Einwilligung vorlag und insbesondere kein Bezug zu einem zeitgeschichtlichen Ereignis bestand. Von besonderer Bedeutung sei bereits die heimliche Erstellung», teilte Kachelmann-Anwalt Ralf Höcker mit.

Doch Jörg Kachelmann und sein Juristenteam mussten vor dem Oberlandgericht Köln auch eine Niederlage einstecken. Die Richter stellten nämlich fest, dass die Berichterstattung von «bild.de» im April 2010 über den Fund eines Messers mit DNA-Spuren in der Wohnung von Kachelmanns Ex-Geliebter nicht vorverurteilend gewesen sei. Somit wurde eine entsprechende Unterlassungsklage abgewiesen. In erster Instanz hatte das Landgericht Köln den Bericht über den Messerfund noch verboten: Der Artikel sei vorverurteilend, meinten die Richter damals.

«Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln ist äusserst wichtig für eine weiterhin freie und ungehinderte Presseberichterstattung über bedeutende Ermittlungsverfahren», kommentierte am Dienstag der Leiter Verlagsrecht der Axel Springer AG, Claas-Hendrik Soehring, das Urteil. Kachelmann habe im Vorfeld seines Strafprozesses versucht, Medienberichterstattung über die Ermittlungen systematisch als angeblich vorverurteilend zu unterbinden. Das Gericht habe nun aber «ausdrücklich und völlig zu Recht festgestellt, dass es sich bei dem Artikel von «bild.de» um eine zulässige und von Kachelmann hinzunehmende Verdachtsberichterstattung gehandelt hat», so Soehring weiter. Auf die Punkte, in denen das Gericht zugunsten Kachelmanns entschieden hatte, ging er nicht ein.