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Dienstag
09.09.2008

Bestsellerautorin Joanne K. Rowling hat ihren Zauberlehrling Harry Potter erfolgreich vor einer Vermarktung durch ein Lexikon bewahrt. Ein Gericht in New York untersagte am Montag das geplante Nachschlagewerk des Potter-Fans Steven Vander Ark. Rowling habe überzeugend nachgewiesen, dass das Lexikon ihre Autorenrechte verletze, erklärte Richter Robert Patterson. Der kleine US-Verlag RDR Books hatte geplant, Vander Arks populäre Website «The Harry Potter Lexicon» (www.hp-lexicon.org) in Buchform auf den Markt zu bringen.

Der Richter erklärte, grundsätzlich solle Literatur gefördert werden, die dem Leser bei der Einordnung helfe. Vander Ark sei jedoch zu weit gegangen. «Das Lexikon übernimmt zu viel von Rowlings kreativer Arbeit für den Zweck, ein Nachschlagewerk zu sein», argumentierte er. «Ich fand es wirklich nicht angenehm, den juristischen Weg zu wählen, und ich bin froh, dass die Sache jetzt gut geregelt ist», erklärte die Autorin nach Angaben von E!Online. «Ich bin vor Gericht gegangen, weil ich die Rechte der Autoren an ihrer eigenen Arbeit verteidigen wollte. Das Gericht hat diese Rechte bestätigt.»