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Dienstag
28.06.2005

Im Kampf gegen das Verbreiten von Raubkopien über kostenlose Tauschbörsen im Internet hat die Unterhaltungsindustrie vor dem Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten einen wichtigen Sieg errungen. Nach einem in Washington veröffentlichten Urteil des höchsten US-Gerichts können die Betreiber von Tauschbörsen wie Grokster oder Morpheus für Verstösse gegen das Urheberrecht juristisch haftbar gemacht werden. Hollywood-Studios und die Musikindustrie machen die Betreiber der Online-Börsen dafür verantwortlich, dass hunderttausende Internet-Nutzer mit den Programmen rechtswidrig Musiktitel und Filme kopieren.

Mit seinem einstimmig gefällten Beschluss kippte der Supreme Court verschiedene Urteile niedrigerer Instanzen. Diese hatten in der Vergangenheit entschieden, dass die Tauschbörsen nicht dafür verantwortlich gemacht werden könnten, wenn Dritte die von ihnen angebotene Technik für Raubkopien missbrauchten. Nach der Entscheidung des Obersten Gerichts hängt die Frage, ob sich eine Tauschbörse strafbar macht, nun von den jeweiligen Umständen ab. Wer diese Technik klar mit dem Ziel anbiete, den Bruch des Kopierrechtes zu ermöglichen, könne belangt werden, urteilte das Gericht.