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Mittwoch
11.02.2009

Weil er «amtliche geheime Verhandlungen» veröffentlicht habe, soll ein Journalist der «Weltwoche» wegen Verletzung des Artikels 293 des Strafgesetzbuches vor den Richter gestellt werden. Das will der ausserordentliche Staatsanwalt des Bundes, Pierre Cornu, der das entsprechende Dossier den Strafverfolgungsbehörden des Kantons Zürich zur Beurteilung weitergeleitet hat. Cornu selbst ist allerdings mit seinen Ermittlungen in der Affäre Blocher-Roschacher nicht weitergekommen, weil er den Urheber der Indiskretionen nicht identifizieren konnte.

Laut dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) vom Mittwoch hat Cornu deshalb das Verfahren eingestellt. EJPD-Sprecherin Brigitte Hauser-Süess sagte, es habe sich dabei um Artikel gehandelt, die die «Weltwoche» Anfang Juni 2006 publiziert hatte. Darin ging es um die Arbeitsweise des ehemaligen Bundesstaatsanwaltes Valentin Roschacher. - Siehe auch: Staatsanwalt Cornu soll noch mehr Medienlecks finden und Pierre Cornu auch im Fall Atomschmuggel beauftragt