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Freitag
06.06.2008

Wer immer noch glaubt, mit täuschenden Angeboten wie Adressbuchschwindel und Schneeballsystemen auf der Jagd nach Kunden besonders schlau zu sein, soll künftig mehr Probleme erhalten. Der Bundesrat hat eine Änderung des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) beschlossen, das der Eidgenossenschaft bei unlauteren Geschäftspraktiken die Möglichkeit geben soll, neuerdings auch zugunsten inländischer Opfer intervenieren zu können. Heute ist dies nur für im Ausland ansässige Personen möglich. Die Revision schafft auch die Rechtsgrundlagen für die Zusammenarbeit mit ausländischen Lauterkeitsbehörden. Zudem sollen sämtliche Dienstleistungen der Preisbekanntgabepflicht unterstellt werden, wobei der Bundesrat Ausnahmen festlegen kann. Heute gilt diese Transparenz nur für jene Dienstleistungen, die der Bundesrat ausdrücklich bestimmt hat.