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Freitag
09.03.2007

Als Folge des auf den 1. April in Kraft gesetzten Fernmeldegesetzes verliert die Swisscom bisheriges ihr Monopol auf der letzten Meile. Das neue Gesetz zwingt das Unternehmen dort, wo es den Markt beherrscht, der Konkurrenz die Kupferkabel der Hausanschlüsse gegen Entgelt zur Verfügung zu stellen. In der entsprechenden Verordnung sind die Details festgelegt, etwa der Zugang zu Ortszentralen und Quartierverteilkästen der ehemaligen Monopolistin. Nach Angaben des Bundesrates dürfte es noch einige Zeit dauern, bis die Entbündelung von den Kunden und Kundinnen genutzt werden kann. Mit ersten Angeboten sei im Herbst zu rechnen.

Die Swisscom muss beim Zugang ihre Preise an den Kosten orientieren und jährlich ein aktualisiertes Basisangebot veröffentlichen. Bisher hatte Swisscom ein Monopol zwischen den Ortszentralen und den vier Millionen Hausanschlüssen. Die ehemalige Monopolistin Swisscom focht bisherige Entscheide zur Öffnung der letzten Meile wiederholt erfolgreich vor Bundesgericht an. Zum nun in Kraft tretenden Fernmeldegesetz will sie Hand bieten, wie sie nach dessen Verabschiedung im Parlament mitgeteilt hatte. - Siehe auch: Das neue RTVG gilt ab 1. April und Gaunereien mit 090x-Nummern eingeschränkt