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Freitag
17.09.2004

Der Konflikt zwischen den Wettanbietern rund um den Schweizer Fussball spitzt sich zu: Interwetten.com antwortet auf die Strafanzeige der Sport-Toto-Gesellschaft (STG) ihrerseits mit einer Anzeige. Die von der STG eingereichte Strafanzeige lasse der Interwetten.com keine andere Wahl, als ebenfalls eine Klage einzureichen, schreibt die österreichisch-zypriotische Wettanbieterin am Freitag in einem Communiqué.

Grund für die Anzeige der STG war die Tatsache, dass vier Schweizer Fussballklubs von der Interwetten.com gesponsert werden. Dabei handelt es sich um die Berner Young Boys, den FC Zürich, den FC St.Gallen und den FC Schaffhausen. Werbetätigkeiten für ausländische Wettanbieter verstossen nach Ansicht der STG jedoch gegen das Lotteriegesetz. Die STG sieht bei einem Abwandern von Wetteinsätzen ins Ausland ihren Beitrag an den Schweizer Sport als stark gefährdet an. Nach Angaben der STG hat letztes Jahr allein der Schweizer Fussball mit 3,9 Mio. Franken aus dem Erlös von Sportwetten profitiert.

Auch die Interwetten.com begründet ihre Strafanzeige mit einem Verstoss gegen das Lotteriegesetz. Sie bezieht sich dabei auf die Sporttip-Wette der STG. In seiner jetzigen Form lasse das Lotteriegesetz nur Totalisatorwetten zu, schreibt Interwetten.com. Bei «sporttip» handle es sich aber nicht um ein solches Produkt. Es liege deshalb nahe, dass die STG ihre Anzeige nur eingereicht habe, um ihr Schweizer Monopol im Wettbereich zu festigen, heisst es weiter. Die Anzeige der Sport-Toto-Gesellschaft stehe deshalb auf sehr wackligen Beinen.