Das kostenlose und gemeinsame Internetportal der TV-Sendergruppen ProSiebenSat.1 und RTL steht kurz vor dem Aus: Das Düsseldorfer Oberlandesgericht folgte am Mittwoch der Argumentation des Bundeskartellamts. Dieses hatte das Projekt vor gut einem Jahr verboten.
Die Idee der privaten Fernsehsender: eine Internetplattform schaffen, auf der die Zuschauerinnen und Zuschauer - wie bei den bereits existierenden Mediatheken einzelner Sender - nachträglich verpasste Sendungen ansehen können. Kostenlos, werbefinanziert und offen für andere Sender sollte das Angebot sein.
Das Bundeskartellamt argumentiert jedoch, dass damit das «marktbeherrschende Duopol der beiden Sendergruppen» auf dem Markt für Fernsehwerbung in Deutschland verstärkt werde. ProSiebenSat.1 und RTL erreichen auf dem vier Milliarden Euro schweren bundesdeutschen Fernsehwerbemarkt zusammen über einen Marktanteil von mehr als 80 Prozent.
Zwar liege ihr Marktanteil bei den gesehenen Videos im Internet bei insgesamt lediglich etwa fünf Prozent, aber die Rückwirkung auf den Fernsehwerbemarkt sei entscheidend, befand das Gericht. «Das bestehende Duopol wird verstärkt. Wir halten das im Ergebnis für zutreffend», sagte der Vorsitzende Richter Jürgen Kühnen gemäss der Nachrichtenagentur. Die Entscheidung des Gerichts wird voraussichtlich am 20. Juni verkündet.
Die Anwälte der privaten Sendergruppen zeigten sich enttäuscht über den vorläufigen Entscheid des Gerichts: «Wir bleiben bei der Meinung: Das Duopol gibt es nicht», sagte ihr Verhandlungsführer. Zwischen beiden grossen Sendergruppen herrsche scharfer Wettbewerb.
Auch die deutschen Fernsehsender ARD und ZDF wollen unter dem Arbeitstitel «Germany`s Gold» eine gemeinsame Plattform im Internet schaffen. Eine Vertreterin des Bundeskartellamts betonte, «Germany`s Gold» sei zwar vorläufig freigegeben, stehe aber unter Vorbehalt: Die kartellrechtliche Prüfung der öffentlich-rechtlichen Pläne sei noch nicht abgeschlossen.