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Donnerstag
06.01.2005

Im Betrugsprozess gegen den Internet-Unternehmer Alexander Falk hält das Hamburger Landgericht den Angeklagten weiter für dringend tatverdächtig. Das teilte die Kammer am Donnerstag mit. Sie wies zugleich einen Antrag der Verteidigung auf Verfahrensaussetzung als unbegründet ab. Die Anwälte hatten Gericht und Staatsanwaltschaft Rechtsbrüche vorgehalten.

Falk werden im Zusammenhang mit dem Verkauf seiner Internet-Firma Ision schwerer Betrug, Kursmanipulation und Steuerhinterziehung vorgeworfen. 1999 hatte Falk als Hauptaktionär und Konzernchef der Distefora Holding in Glattbrugg ZH die Ision (damals IS Internet Service) vom deutschen ThyssenKrupp-Konzern gekauft. 2001 verkaufte er Ision für 812 Mio. Euro an die britische Energis. Der Preis wurde laut Anklage künstlich in die Höhe getrieben. Sie geht von einem Schaden von mindestens 46,7 Mio. Euro aus.