Es wäre völlig unsinnig, alle Links auf strafbare Inhalte hin zu überprüfen, urteilte am Dienstag eine Einzelrichterin am Bezirksgericht Zürich und sprach einen Assistenz-Professor der ETH vom Vorwurf der Rassendiskriminierung frei. Er könne für Links auf Dokumente mit rechtsextremen Parolen nicht zur Rechenschaft gezogen werden.
Auf der ETH-Website des Akademikers gebe es Links mit rechtsradikalem Inhalt, hatte ein Journalist im Frühjahr 2000 geschrieben, worauf die Staatsanwaltschaft aktiv wurde und ein Verfahren wegen Rassendiskriminierung einleitete. Vor dem Bezirksgericht machte der Angeklagte am Dienstag geltend, es sei ihm um eine Diskussion über Meinungsfreiheit und die Regulierung von Inhalten im Internet gegangen, mit Nazis habe er nichts zu schaffen. Auch der Verteidiger betonte, sein Mandant habe nichts anderes angestrebt als eine vernünftige Regelung der Internet-Nutzung an der ETH. Dieser Argumentation folgte auch die Einzelrichterin. Der Angeklagte habe selbst keine rassistische Website angeboten. Für die Links auf andere Sites könne er nicht zur Rechenschaft gezogen werden. Sie sprach den Angeklagten vollumfänglich frei. Zudem soll er eine Genugtuung von 30 000 Franken erhalten.
Dienstag
10.09.2002