Sunrise und MCI Worldcom erhalten vorläufig noch keinen Preisnachlass für die Nutzung der Swisscom-Netze in den Jahren 2000 bis 2003. Das Bundesgericht hat den Beschwerden der Swisscom gegen das Verdikt der ComCom die aufschiebende Wirkung erteilt. Die Eidg. Kommunikationskommission (ComCom) war im Juni 2005 zum Schluss gekommen, dass die Swisscom gegenüber Sunrise und MCI Worldcom für Interkonnektionsdienste in den Jahren 2000 bis 2003 um rund 30% überhöhte Preise verlangt habe. Die ComCom verfügte entsprechende nachträgliche Preisreduktionen.
Gleichzeitig wurden Sunrise und MCI Worldcom verpflichtet, ihre Interkonnektionsdienstleistungen zu denselben Preisen anzubieten. Gegen diesen Entscheid gelangte die Swisscom ans Bundesgericht. Dieses hat ihren Beschwerden nun mit dem Einverständnis aller Beteiligten die aufschiebende Wirkung erteilt. Mit ihrem Verdikt vom Juni hatte die ComCom weitgehend einen ersten Entscheid vom November 2003 bestätigt. Gegen diesen waren die Streitparteien ebenfalls ans Bundesgericht gelangt, welches die Angelegenheit zur Neubeurteilung an die ComCom zurückgewiesen hatte.
Der erste ComCom-Entscheid, der eine Senkung der Interkonnektionspreise um 25 bis 35% vorgesehen hatte, hätte die Swisscom rund 208 Mio. Franken gekostet. Dies ging aus dem Geschäftsbericht der Swisscom von 2003 hervor. Die Interkonnektion regelt die Zusammenschaltung der Netze eines Telekommunikationsanbieters mit denjenigen von Konkurrenzfirmen. Gegen die von der Swisscom verlangten Preise haben neben Sunrise und MCI auch Tele2 und Colt Verfahren eingeleitet. Diese liegen allerdings auf Eis, bis das obige Verfahren entschieden ist. Siehe auch: Kampf um Interkonnektionspreise geht weiter
Sonntag
28.08.2005