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Mittwoch
11.01.2006

In Frankreich sollen Journalisten und ihre Mitarbeitenden ein verbrieftes Recht auf den Schutz ihrer Quellen erhalten. Der französische Justizminister Pascal Clément kündigte am Mittwoch an, dass das Recht auf Zeugnisverweigerung zum Informantenschutz im nationalen Pressegesetz verankert werden soll. Bloss in Ausnahmefällen und bei sehr schweren Verstössen dürfe es Ausnahmen geben. Künftig sollen für Hausdurchsuchungen bei Journalisten die gleichen Regeln wie in Redaktionen gelten. Journalisten können dann einen Richter einschalten, wenn Durchsuchungen und Beschlagnahmungen gemäss ihren Einschätzungen den Quellenschutz unverhältnismässig beeinträchtigen. Siehe auch: Ungenügender Informantenschutz in den USA