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Donnerstag
02.04.2009

Der im Fall Nef angeschuldigte Zürcher Polizist ist vom Zürcher Bezirksgericht wegen Amtsgeheimnisverletzung zu einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 160 Franken verurteilt worden. Der Verteidiger kündigte am Donnerstag bereits Rekurs gegen das Urteil an.

Der Einzelrichter sprach eine auf zwei Jahre bedingte Geldstrafe gegen den Polizisten aus, wie die zuständige Staatsanwältin der Staatsanwaltschaft I des Kantons Zürich, Judith Vogel, einen Bericht der «Neuen Zürcher Zeitung» bestätigte. Die Verteidigung will gegen den Schuldspruch Berufung einlegen. «Der Polizist hat die Akten nicht weitergegeben, wir werden das Urteil deshalb nicht akzeptieren und ziehen es ans Obergericht weiter», sagte Verteidiger Marc Engler auf Anfrage. Engler zeigte sich zudem überrascht über die Veröffentlichung des Gerichtsentscheides. So sei ihm das Urteil erst am Donnerstagmorgen per Post zugestellt worden. «Es entbehrt nicht einer gewissen Ironie, dass mein Mandant aus der Zeitung von seinem Schuldspruch erfahren musste», sagte Engler.

Die wegen der Anklageerhebung kritisierte Vogel hatte im Prozess vor zwei Wochen eine bedingte Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu 210 Franken sowie 1000 Franken Busse gefordert. Der Verteidiger verlangte einen Freispruch.

Dem stellvertretenden Chef der Personenfahndung der Zürcher Stadtpolizei war vorgeworfen worden, der «SonntagsZeitung» letzten Sommer Dokumente aus einem Strafverfahren gegen Ex-Armeechef Roland Nef wegen Nötigung zugänglich gemacht oder übergeben zu haben. Der 57-Jährige Angeklagte räumte vor dem Einzelrichter ein, sich Dokumente im Fall Nef beschafft zu haben. Er gab auch ein Treffen vom Juni 2008 mit Journalisten zu, bestritt aber die Weitergabe von Dokumenten. Die «SonntagsZeitung» hatte im vergangenen Sommer Polizeidokumente aus dem inzwischen bereits rechtskräftig eingestellten Strafverfahren gegen Nef veröffentlicht.