Die im Verband Impressum - Die Schweizer JournalistInnen organisierten Printmedienschaffenden reagieren mit Empörung auf die Äusserungen des Verbands Schweizer Presse. Der Entscheid der Stiftung Schweizer Presserat, keine Verhandlungen über eine Beteiligung der Verleger aufzunehmen, möge den Verlegerverband enttäuschen. Die in diesem Zusammenhang erhobenen Vorwürfe weist Impressum mit aller Entschiedenheit als völlig aus der Luft gegriffen zurück, schreibt die Organisation in einer Medienmitteilung vom Freitag.
Die journalistische Ethik sei für Impressum ein wichtiger Grundsatz, mit dem sehr sorgfältig umgegangen werden müsse. Nach dem Auslaufen des Gesamtarbeitsvertrages sei die vom Presserat verfasste «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» noch die einzige verbindliche Richtlinie für die Unabhängigkeit der Redaktorinnen und Redaktoren: «Sie dürfen jede Weisung und jede Einmischung zurückweisen, die gegen die allgemeine Linie ihres Publikationsorgans verstossen.»
Journalisten seien nur ihrer Leserschaft und ihrem Gewissen verpflichtet. Es bestehe grosse Sorge, dass die Verleger diese Richtlinie aufweichen wollen. So fordert zum Beispiel Presse Romande explizit, Journalisten seien wie andere Arbeitnehmer zu behandeln, die dem umfassenden Weisungsrecht ihres Arbeitgebers unterstünden. Solange die Verleger nicht ohne Wenn und Aber hinter der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» stehen, kommt für Impressum deren Einsitz in der Stiftung nicht in Frage.
Freitag
10.09.2004