Der Zürcher SVP-Nationalrat Ulrich Schlüer kann nun doch wegen eines Zeitungskommentars strafrechtlich verfolgt werden. Mit 91 zu 75 Stimmen hat die grosse Kammer des Parlaments ihren Entscheid vom März dieses Jahres umgestossen und die parlamentarische Immunität des «Schweizerzeit»-Chefredaktors aufgehoben. In diesem Blatt hatte Schlüer einen Berner Anwalt als anonymen Denunzianten bezeichnet. Der Betroffene klagte wegen unlauteren Wettbewerbs, Ehrverletzung und übler Nachrede, worauf die Zürcher Staatsanwaltschaft die Räte um die Aufhebung der Immunität Schlüers ersuchte. Nach längerem Hin und Her zwischen National- und Ständerat hat das Parlament diesem Gesuch jetzt entsprochen. - Mehr dazu: Kehrtwende beim Immunitätsfall von SVP-Nationalrat Schlüer, Ständerat sieht bei Nationalrat Schlüer keinen Immunitätsfall und Keine Aufhebung von Nationalrat Schlüers Immunität
Dienstag
25.09.2007