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Donnerstag
16.12.2004

Eine Journalistin des Wochenmagazins «L`Illustré» ist vom Bezirksgericht Entremont VS wegen übler Nachrede schuldig gesprochen worden. Der Prozess stand im Zusammenhang mit einem Fall von mutmasslichem Kindsmissbrauch. Die Journalistin wurde zu 5 Tagen Gefängnis bedingt auf zwei Jahre verurteilt, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Die Frau muss dem Kläger eine Genugtuung von 5000 Franken bezahlen und die Verfahrenskosten übernehmen. Zudem muss das Wochenblatt das Urteil publizieren, berichtete die Nachrichtenagentur sda.

Im Oktober 2002 hatte «L`Illustré» einen Artikel über eine Affäre von mutmasslichem Kindsmissbrauch im Wallis publiziert. Darin waren auch Angaben zum mutmasslichen Täter enthalten. Dieser verklagte die Journalistin im Dezember 2002 wegen übler Nachrede. Der inzwischen von jeglichem Verdacht entlastete Kläger machte anfangs November vor dem Bezirksgericht Entremont geltend, dass die Beschreibung des Falles durch die Journalisten seine Identifikation als möglicher Täter erlaubte.

Der Anwalt der Journalistin bestritt vor Gericht jegliche Vorwürfe. Seine Klientin habe im Artikel dem mutmasslichen Täter einen fiktiven Namen gegeben und auch die Wohnorte der Beteiligten nicht genannt. Das Gericht kam jedoch wie der Kläger zum Schluss, dass auf Grund der Angaben die Identifikation des Mannes möglich war. Die Affäre geht auf den Frühling 2002 zurück. Die Eltern eines damals vierjährigen Kindes alarmierten damals die Behörden. Sie verdächtigten ihren Nachbarn, ihren Sohn missbraucht zu haben. Das Verfahren wurde im vergangenen Mai eingestellt und der mutmassliche Täter von jeglichem Verdacht entlastet.