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Samstag
14.08.2004

Der Präsident der SVP des Kantons Zürich, Peter Good, hat bei den Nationalratswahlen 2003 illegale Plakatwerbung gemacht. Auf Grund eines Urteils des Bezirksgerichts Uster muss er eine Busse von 500 Franken bezahlen. Good hatte an mehreren Orten entlang von Strassen ohne Bewilligung Plakate mit seinem Konterfei aufstellen lassen, begründete das Bezirksgericht Uster den Schuldspruch. Dabei erhöhte es die Busse auf 500 Franken. Auf Grund einer Anzeige der Polizei hatte das Statthalteramt eine Busse von 100 Franken ausgesprochen.

Entsprechende Meldungen in Tageszeitungen vom Freitag bestätigte der damalige Nationalratskandidat auf Anfrage. SVP-Präsident Good will das Urteil nicht akzeptieren und an das Zürcher Obergericht weiterziehen - «aus prinzipiellen Gründen». Es gehe um die freie politische Meinungsäusserung. Gemäss dem Bezirksgericht Uster sind Wahlplakate Werbung wie jede andere und damit genauso zu behandeln wie Strassenreklame. Und solche Reklamen dürften die Automobilisten nicht ablenken. Das Urteil hält fest, dass die Verkehrssicherheit höher zu gewichten sei als Goods Interesse an Publizität. Diese Regeln, so das Gericht, seien auch mit Blick auf die Meinungsäusserungsfreiheit verhältnismässig. Die Demokratie werde keineswegs aus den Angeln gehoben, wie Good gesagt hatte. Es gebe genügend andere Möglichkeiten und Orte für politische Öffentlichkeitsarbeit als den Strassenrand, befand das Gericht.