Das vom Nationalrat verabschiedete Radio- und Fernsehgesetz (RTVG), das derzeit von einer ständerätlichen Kommission für die Debatte in der Kleinen Kammer vorbereitet wird, steht nach Meinung der Interessengemeinschaft elektronische Medien (Igem) «in klarem Widerspruch zu den europäischen Werberegelungen». Ausserdem dürfte der Jugendschutz-Artikel «in der Praxis nicht umsetzbar» sein, schreibt die Igem in einer Medienmitteilung vom Freitag und lädt gleichzeitig zu einer Talkrunde am 2. Juni ins Gottlieb Duttweiler-Institut (GDI) ein, die von Anton Schaller moderiert wird.
Igem kritisiert in einem an die Ständeratskommission gerichteten Papier vor allem die Beschränkung der Freigabe der Werbung für leichte Alkoholika auf Schweizer Privatsender als «Ausdruck einer grundsätzlichen Unkenntnis über das Wesen der Werbung». Höchst problematisch sei auch Artikel 15, der in der Fassung des Nationalrates Werbung, Verkaufsförderung und Sponsoring, die sich an Minderjährige richten, vollständig verbieten will. «Einerseits ist dieser Artikel in der Praxis kaum umsetzbar. Zudem wird damit ein weiterer Widerspruch zu den europäischen Werberegelungen geschaffen. Dadurch wäre solche Werbung nur aus schweizerischen Programmen ausgeschlossen, ausländische Anbieter würden klar bevorzugt», hält die Igem fest.
An der Talkrunde im GDI werden unter anderem Andy Lehmann (Geschäftsführer der Aegis Group Schweiz), Pirmin Schwander (SVP) und Norbert Hochreutener (CVP) die RTVG-Beschlüsse des Nationalrats debattieren.
Freitag
21.05.2004