Der Vorstand der Interessengemeinschaft elektronische Medien (IGEM) hat in seiner Stellungnahme zur Radio- und Fernsehverordnung (RTVV) einige Kritikpunkte festgehalten. Einerseits bestehe an verschiedenen Stellen die Absicht «die Bevölkerung zu bevormunden». Andererseits ist die IGEM der Meinung, dass zwischen den Anbieterkategorien so wenige Differenzierungen wie nur möglich vorgenommen werden sollten, berichtete am Montag der IGEM-Geschäftsführer Ueli Custer.
Die Interessengemeinschaft geht davon aus, dass der Bürger mündig ist und die grosse Mehrheit der Bürger über genügend Kompetenz im Umgang mit kommerzieller Kommunikation verfügt. Entsprechend müssen die Konsumenten in den elektronischen Medien nicht übermässig geschützt werden. So geht der IGEM die äusserst detaillierte Regelung für Werbung auf geteiltem Bildschirm (Splitscreen) zu weit.
Ausgehend von der traditionell liberalen Wirtschaftsordnung in der Schweiz spricht sich die IGEM generell für möglichst beschränkte Eingriffe in die Handels- und Gewerbefreiheit aus. In diesem Sinn lehnt sie auch die Regelung ab, dass Werbung für alkoholfreies Bier in Programmen mit Alkoholwerbeverbot keine Werbewirkung für alkoholhaltiges Bier erzielen darf. Faktisch führt dies zu einem Werbeverbot für alkoholfreie Biere, die unter der gleichen Marke geführt werden wie die alkoholhaltigen Biere. Daraus ergibt sich eine Ungleichbehandlung der einzelnen Hersteller, hält die IGEM in ihrer Stellungnahme zur neuen RTVV fest.
Montag
14.08.2006