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Mittwoch
16.08.2006

Die Interessengemeinschaft elektronische Medien (IGEM) hält die vorgesehene Anpassung des UWG im Zusammenhang mit der Durchführung der Fussball-Europameisterschaft 2008 für einen groben Verstoss gegen die Werbe- und Wirtschaftsfreiheit. In ihrer Stellungnahme an Bundesrätin Doris Leuthard anerkennt die IGEM, dass Personen und Organisationen, die das unternehmerische und finanzielle Risiko der Realisation einer Veranstaltung tragen, die Möglichkeit haben sollten, sich gegen unerlaubte Nutzung ihrer Investitionen zu schützen, gab die IGEM am Mittwoch bekannt.

Unternehmen und somit auch Werbetreibende sollen jedoch in der Lage sein, nach ökonomischen Kriterien richtige Marketing-Massnahmen im Rahmen des freien Wettbewerbs zu realisieren. Diese Freiheit der Wettbewerbsteilnehmer sei grundsätzlich gegen jegliche Beschränkungen zu schützen. Oberstes Gut aller Massnahmen sei die liberale Wirtschaftsordnung der Schweiz. Die IGEM ist der Ansicht, dass die bereits bestehenden Rechtsnormen diesen Anforderungen genügen, heisst es in der Stellungnahme weiter.