Eine Gruppe aus elf Hosting-Providern hat am 28. März 2011 eine Aufsichtsbeschwerde gegen das Sekretariat der Eidgenössischen Wettbewerbskommission Weko eingereicht. Hintergrund ist die Einstellung einer Vorabklärung gegen die halbstaatliche Stiftung Switch, die durch eine Anzeige der Gruppe der Hosting-Provider wegen Missbrauchs der Marktmacht beim Markteintritt der Switch-Tochter Switchplus ausgelöst worden war.
«Das Sekretariat der Weko hat offensichtlich übersehen, dass Switch mit Switchplus nicht nur einen Grosshandelspartner für die Verwaltung von Domainnamen gegründet hat, sondern dass Switchplus auch im nachgelagerten Markt der Hosting- und Internetdienstleistungen tätig ist», teilten die Provider in einer gemeinsamen Erklärung mit. Wenn Switch ihre durch staatliche Konzession verliehene Stellung als Registerbetreiberin der .ch- und der .li-Domainnamen dazu missbrauche, Neukunden ihrer Tochter Switchplus zuzuhalten, ebnete sie dieser den Weg in den Markt dieser nachgelagerten Dienstleistungen.
«Im Markt der Hosting- und Internetdienstleistungen herrschte bisher ein reger Wettbewerb, der primär von eigentümergeführten kleineren und mittleren Unternehmen geprägt ist», so die Provider. Der Eintritt in diesen Markt durch Einsatz der Monopolrente einer halbstaatlichen Organisation stelle einen groben Verstoss gegen das im Wettbewerbsrecht statuierte Missbrauchsverbot marktmächtiger Organisationen dar. «Die Schweizer Hosting-Provider wehren sich aber dagegen, dass Switch ihre über lange Jahre der Monopoltätigkeit geäufneten Reserven und Rückstellungen von über 40 Millionen Franken dafür einsetzt, in nachgelagerten Märkten Fuss zu fassen», heisst es in der Mitteilung.
Gemäss den Feststellungen der Hosting-Provider missbrauche Switch ihre marktmächtige Stellung, indem sie ihrer Tochter Switchplus Kundenbeziehungen zuhalte, teure Werbekampagnen finanziere und der Switchplus personelle Ressourcen sowie IT-Infrastrukturen zur Verfügung stelle. Die betroffenen Hosting-Provider verlangen daher in ihrer Aufsichtsbeschwerde, dass die Weko «den Missbrauch der Marktmacht von Switch» sanktioniert und beendet.
Bereits im September 2009 hatten die Provider beim Handelsgericht des Kanton Zürich ein superprovisorisches Verbot erlangt, mit welchem Switch verboten wurde, auf ihrer Homepage Werbung für Switchplus in Alleinstellung zu machen. Weil im Zivilverfahren die von den Providern vermuteten anderen Missbrauchshandlungen nicht eingeklagt werden konnten, verzichtete die Gruppe der Provider im Juni 2010 darauf, das Zivilverfahren fortzusetzen - dies angeblich auf Druck der Weko. Die Massnahme des Handelsgerichts des Kantons Zürich trat daher im Juni 2010 wieder ausser Kraft. Eine Untersuchung des Bundesamtes für Kommunikation in Bezug auf die monierten Diskriminierungstatbestände im Bereich der delegierten Tätigkeit von Switch zugunsten von Switchplus ist nach wie vor hängig.
Politische Unterstützung haben die Kläger derweil von den Jungfreisinnigen erhalten. Sie forderten die Weko am Donnerstag in einer Medienmitteilung zum Handeln auf. Die Jungfreisinnigen ermahnten die Wettbewerbskommission, «ihre Arbeit endlich gründlich zu machen und die staatlichen Kartelle zu zerschlagen». Es dürfe nicht sein, dass «staatlich geschützte Betriebe privaten Anbietern das Wasser abgraben». Wenn Switch auf der Startseite der monopolistischen Website prominent für ihr eigenes Hosting-Angebot werbe, sei das wettbewerbsverzerrend. «Andere private Anbieter werden auf der wichtigsten Schweizer Website für Internetservices schliesslich nicht erwähnt», so die Jungfreisinnigen.
«Damit ist es noch nicht getan: Die Tochtergesellschaft profitiert von Räumlichkeiten, Finanzspritzen und Mitarbeitern der staatlichen Switch. Damit ist die Switchplus nichts anderes als ein durch den Staat gestützter Konkurrent auf dem sonst freien Markt», lautet das Urteil der Jungpartei.