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Dienstag
02.01.2007

Finanzschwache Radiostationen in Berg- und Randregionen erhalten für das Jahr 2007 höhere Gebührenanteile im Sinn einer Übergangslösung, bis sich mit dem neuen Radio- und Fernsehgesetz die neue, grosszügigere Gebührenlösung auswirken wird. Dies teilte das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) über die Festtage mit. Basis ist ein Bundesratsentscheid vom 25. Oktober 2006, wonach der maximale Anteil der Gebührenunterstützung von 25 auf 30 Prozent anzuheben sei.

Mit dem bestehenden System zur Bemessung der Gebührenanteile sind laut Bakom gerade kleinere Veranstalter in Berg- und Randregionen nicht begünstigt. Wohl werden die verhältnismässig hohen Verbreitungskosten namentlich in den Bergen berücksichtigt. Das Gebührensplitting kann aber höchstens im Umfang eines Viertels der Betriebskosten des Veranstalters ausgerichtet werden. Mit anderen Worten: Für jeden Franken Gebührenunterstützung muss der Lokalveranstalter drei Franken - meist aus Werbeeinnahmen - selber generieren. Da die Berg- und Randregionen infolge der wirtschaftlichen Standortnachteile regelmässig ein geringes Werbepotenzial aufweisen, wirkt sich dies automatisch auf die Höhe der erzielbaren Einnahmen der dort ansässigen Veranstalter aus.

Um die finanziellen Engpässe der betroffenen Radios zu lindern, sei es gerechtfertigt, den Spielraum für ihre Unterstützung moderat zu erweitern. So soll durch die Änderung von Artikel 10 Absatz 2 RTVV der Höchstsatz für die Unterstützung von lokalen Radioveranstaltern von 25 auf 30 Prozent angehoben werden. Diese Lösung stimme mit der Regelung überein, die der am 9. Juni 2006 veröffentlichte Entwurf für die Ausführungsverordnung zum neuen RTVG 06 vorschlägt, wie das Bakom schreibt.

Unter dem Titel Gebührensplitting seien für das Jahr 2006 8.1 Mio. Franken auf 25 Lokalradios und 6.5 Mio. Franken auf 17 lokale Fernsehstationen verteilt worden, heisst es weiter in der Bakom-Mitteilung. Dies entspreche einem Prozent der gesamten Einnahmen aus der Empfangsgebühr. Am 24. März 2006 hat das Parlament das neue Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) verabschiedet, das voraussichtlich auf den 1. April 2007 in Kraft treten wird. Künftig werden die Inhaber einer Veranstalterkonzession mit Leistungsauftrag und Gebührenanteil einen Splittinganteil von 4 Prozent des Ertrags der Empfangsgebühren erhalten.