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Dienstag
19.04.2005

Der Münchner Heyne Verlag darf für das Cover eines Fantasy-Romans keine Abbildung mehr von der «Himmelsscheibe von Nebra» verwenden. Eine entsprechende einstweilige Verfügung verkündete das Magdeburger Landgericht am Dienstag. Das Land Sachsen-Anhalt hatte gegen den Verlag geklagt, weil dieser den archäologischen Sensationsfund auf dem Umschlag eines Romans abgebildet hatte, ohne Lizenzgebühren zu zahlen. Das Land besitzt die Verwertungsrechte am einzigartigen Schatz.