Der Münchner Heyne Verlag darf für das Cover eines Fantasy-Romans keine Abbildung mehr von der «Himmelsscheibe von Nebra» verwenden. Eine entsprechende einstweilige Verfügung verkündete das Magdeburger Landgericht am Dienstag. Das Land Sachsen-Anhalt hatte gegen den Verlag geklagt, weil dieser den archäologischen Sensationsfund auf dem Umschlag eines Romans abgebildet hatte, ohne Lizenzgebühren zu zahlen. Das Land besitzt die Verwertungsrechte am einzigartigen Schatz.
Dienstag
19.04.2005