Die Terrorfahnder müssen sich in Deutschland etwas Neues einfallen lassen, wenn sie Computer von Tatverdächtigen ausschnüffeln wollen. Der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) hat der Polizei das heimliche Ausspionieren von Computern über das Internet vorerst untersagt. Für die sogenannten Online-Durchsuchungen fehle die gesetzliche Grundlage, entschied am Montag das oberste deutsche Gericht in Karlsruhe. Das Ausspähen von Daten mithilfe eines Programms, das ohne Wissen des Betroffenen in seinem Computer installiert wird, sei nicht durch die Strafprozessordnung gedeckt. Sie erlaube nur eine offene Vorgehensweise. Der deutsche Innenminister Wolfgang Schäuble fordert nach dem Beschluss die rasche Schaffung einer entsprechenden Rechtsgrundlage.
Montag
05.02.2007