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Donnerstag
13.09.2018

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Udo Jürgens: Manager als Erben eingesetzt

Udo Jürgens: Manager als Erben eingesetzt

Am 21. Dezember 2014 starb Udo Jürgens bei einem Spaziergang in Gottlieben an plötzlichem Herzversagen.

Für Jenny und ihren Bruder Johnny Jürgens begann die schwerste Zeit ihres Lebens. Auch, weil sie schon bald in einen erbitterten Streit um den auf 60 Millionen Euro geschätzten Nachlass verwickelt waren.

Während die Auseinandersetzung mit der Halbschwester Gloria kürzlich beendet wurde, geht der Kampf um das musikalische Vermächtnis zwischen den Erben und Udo Jürgens einstigem Manager Freddy Burger in die nächste Runde.

In einem Interview mit der Zeitschrift «Gala» spricht Jenny Jürgens über die schwierige Zeit nach dem Tod ihres Vaters. «Wir sind sehr erleichtert, dass der Erbstreit nun der Vergangenheit angehört. Teile des Nachlasses können wir auflösen», so die Tochter des Musikers.

«Allerdings sehen wir uns mit dem Problem eines sehr undurchsichtigen Firmengeflechts konfrontiert. Das Management pocht auf die Alleinherrschaft und verweigert die Vorlage wichtiger Dokumente. Das alles macht uns stutzig und trägt nicht zu einem vertrauensvollen Verhältnis bei. Wir fordern lediglich unsere Rechte ein. Das werden wir auch weiter tun», so Jenny Jürgens.

Auch wenn Jenny Jürgens im Interview nur von Management spricht, meint sie ganz klar Freddy Burger. Udo Jürgens hatte seinen langjährigen Freund und Manager in seinem letzten Willen als Haupterben eingesetzt und nicht etwa seine vier Kinder. Der Starmusiker hatte weiterhin verfügt, dass Burger auch sein musikalisches Erbe hegen und pflegen solle. Und genau das ist Jenny und Johnny Jürgens ein Dorn im Aug. Denn auch hier geht es natürlich um sehr viel Geld.

Zusammen mit Michaela Moritz, der letzten Lebensgefährtin von Udo Jürgens, hatten die insgesamt vier Kinder die Plattenfirma Sony Music vor dem Landgericht Hamburg auf Unterlassung der Verbreitung der «Merci, Udo! 2'»-CDs verklagt. Mit Erfolg. 

Im Februar erklärten die Richter, dass das Album inklusive der Weihnachtsversion nicht mehr verkauft werden darf. Zusätzlich räumte das Urteil der Familie ein «Verbietungsrecht» ein. Deshalb dürfen zurzeit auch keine neuen Alben, wie zum Beispiel eine weitere Best-of-CD, veröffentlicht werden.

«Die Songrechte haben zu Lebzeiten unserem Vater gehört. Es geht uns nicht ums Geld, sondern um das musikalische Vermächtnis. Das zu bewahren, sind wir unserem Vater schuldig», erklärte Johnny Jürgens dazu auf Anfrage der «Bild».

Freddy Burger ist anderer Meinung. Er sieht die Rechte des musikalischen Erbes bei der «Udo Jürgens Master AG», für die er als Präsident des Verwaltungsrats über die Veröffentlichungen entscheiden kann.

Der erbitterte Streit zwischen den Parteien geht also weiter und die damit betrauten Anwälte werden sich zufrieden die Hände reiben.