Beim Konkurs der konkursiten Sportvermarktungsfirma ISMM/ISL müssen sich die Manager für Tatbestände wie Veruntreuung, Betrug, betrügerischer Konkurs, Gläubigerschädigung durch Vermögensminderung und Erschleichung einer falschen Beurkundung verantworten. Das gab die Staatsanwaltschaft Zug am Mittwoch bekannt. Die Deliktsumme belaufe sich auf über 100 Millionen Franken.
Die Fédération International de Football Association (Fifa) hatte die Verantwortlichen der ISMM-Gruppe im Mai 2001 angezeigt. Sie warf diesen vor, ihr aus Lizenzverträgen zustehende Gelder nicht weitergeleitet zu haben. Die Gelder seien zur Deckung von Verbindlichkeiten der ISMM verwendet worden. Im gleichen Jahr war die Muttergesellschaft ISMM AG Konkurs gegangen und hatte einen riesigen Schuldenberg hinterlassen. Im Juni 2004 gab die Fifa bekannt, dass sie an einer weiteren Strafverfolgung der Firma nicht mehr interessiert sei. Jetzt geht es aber um Straftatbestände, die von Amtes wegen abgeklärt werden mussten. - Siehe auch: ISL-Anklageerhebung bringt Fifa-Chef Blatter unter Druck
Mittwoch
07.03.2007