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Mittwoch
16.04.2008

In einem Monat verschwinden die Hindernisse zwischen der Europäischen Union und der Schweiz für den Verkauf von Funkgeräten wie zum Beispiel ferngesteuerte Spielzeuge oder drahtlose Mikrofone. Der Bundesrat hat am Mittwoch eine entsprechende Änderung verabschiedet und damit einen weiteren Schritt in Richtung Einführung des Cassis-de-Dijon-Prinzips in der Schweiz gemacht.

Mit der Verabschiedung der Verordnung über Frequenzmanagement und Funkkonzessionen (FKV) und der Verordnung über Fernmeldeanlagen (FAV) hebt der Bundesrat die letzten Abweichungen zwischen dem Schweizer Recht und dem Recht der Europäischen Union in diesen Bereichen auf. Ab Mitte Mai können Funkgeräte auf dem Schweizer Markt zu den gleichen Bedingungen in Verkehr gebracht werden wie in den Ländern der Europäischen Gemeinschaft.