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Mittwoch
29.08.2012

Das Landgericht Hamburg hat am Dienstag eine Klage der Deutschen Presse-Agentur (dpa) gegen ihre Konkurrentin dapd Nachrichtenagentur abgewiesen. Erstere hatte geklagt, weil zwischen den beiden Kürzeln der Agenturen eine Verwechslungsgefahr bestünde. Damit wollte die dpa die dapd, die 2009 aus der Fusion des Deutschen Depeschendiensts (ddp) mit dem deutschen Dienst der Associated Press (AP) hervorging, zu einer Namensänderung zwingen.

Das Gericht kam nun zur Auffassung, dass die dapd keine Firmen- und Markenrechte der dpa verletzte. Es bestünde keine Gefahr, so das Gericht, dass relevante Teile des Publikums hinter der Bezeichnung «dapd» die dpa vermuten könnten.