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Donnerstag
03.08.2006

Das Oberlandesgericht Hamburg (OLG) hat in letzter Instanz entschieden, dass die Programmzeitschrift «TV Spielfilm» weiterhin mit dem Claim «TV Spielfilm - Europas beliebteste Programmzeitschrift», unter Hinweis auf die Branchenstudie Media Analyse (MA), werben darf, nach der die TV-Zeitschrift in der Programmpresse die meisten Leser erreicht. Das Hamburger Landgericht hatte auf Antrag des Heinrich Bauer Verlages eine einstweilige Verfügung erlassen, derzufolge es der Hamburger Verlagsgruppe Milchstrasse (eine Tochtergesellschaft des Münchner Burda Verlagskonzerns) untersagt wurde, die Zeitschrift «TV Spielfilm» mit der Aussage zu bewerben, sie sei die beliebteste Programmzeitschrift Europas.

Der Bauer Verlag sah darin einen Verstoss gegen die einstweilige Verfügung und hatte beim Landgericht zunächst einen Ordnungsgeldbeschluss über 50 000 Euro erwirkt. Der Beschwerde der Verlagsgruppe Milchstrasse wiederum gab das Oberlandesgericht nun statt, hob den Ordnungsgeldbeschluss auf und wies den Bestrafungsantrag des Bauer Verlages zurück. Das OLG sah in der so genannten Sternchenwerbung mit dem Hinweis auf die Media Analyse keinen Verstoss gegen die einstweilige Verfügung.