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Donnerstag
18.06.2009

Als «haltlos und aus der Luft gegriffen» hat Markus Bischoff, Anwalt eines Zürcher Kameramanns, am Donnerstag die Behauptung des Schweizer Fernsehens (SF) bezeichnet, ein Friedensrichter habe seinem Mandanten «dringend empfohlen», seine Strafanzeige gegen Chefredaktor Ueli Haldimann zurückzuziehen. Das SF hatte am Vorabend auf einen Artikel in der «Weltwoche» reagiert, wonach der freie Kameramann eine Strafanzeige gegen Haldimann eingereicht habe, weil ihn dieser als «Lügner», «Sauhund» und «Dreckschleuder» bezeichnet habe.

Im Weiteren schreibt das SF, die Strafanzeige gegen Haldimann basiere «auf falschen Behauptungen». Auch dagegen wehrt sich Anwalt Bischoff: «Es trifft nicht zu, dass die eingeklagten Ehrverletzungen auf unbewiesenen oder falschen Tatsachen beruhen. Hierzu wird das Untersuchungsverfahren die nötige Klarheit schaffen.»

Der Fall kommt laut Bischoff am 30. Juni vor den zuständigen Richter am Bezirksgericht. «Dabei werden die Parteien, der anklagende Kameramann und der Angeklagte Ueli Haldimann, vom Bezirksrichter in seiner Eigenschaft als Untersuchungsrichter einvernommen.» Weitere Einzelheiten wollte Bischoff nicht bekannt geben: «Es ist ein laufendes Verfahren, das ich nicht vorgängig durchspielen will», sagte er gegenüber dem Klein Report.