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Montag
10.10.2022

Medien / Publizistik

Zweifelhafte Empfehlungen auf der Webseite von Réinfo Santé Suisse...           (Screenshot)

Zweifelhafte Empfehlungen auf der Webseite von Réinfo Santé Suisse... (Screenshot)

Der Schweizer Presserat hat eine Beschwerde des Kollektivs Réinfo Santé Suisse International gegen einen Artikel aus «Le Temps» teilweise gutgeheissen.

Dabei geht es um einen am 20. März 2021 veröffentlichten «Le Temps»-Artikel von Marie Maurisse mit dem (übersetzten) Titel «Eine Seite sät Zweifel an der Impfung». Der Text stellt die Website réinfocovid.fr in Frage. Deren Inhalte werden in der Schweiz durch die Seite collectif-sante.ch verbreitet.

Der Artikel beschuldigt diese Veröffentlichungen zur Verbreitung von «Unwahrheiten» unter dem Deckmantel eines wissenschaftlichen Ansatzes. Insbesondere verweist der Text in «Le Temps» auf ein Protokoll, das die Verabreichung von Zink und Vitamin D empfiehlt für Menschen mit Covid. Um seine Kritik zu untermauern, zitierte «Le Temps» einen Genfer Arzt, der die Ineffizienz dieser vom Kollektiv gelobten Massnahmen bescheinigte.

Nach Ansicht des Schweizer Presserats ist der Grossteil der in der Beschwerde vorgebrachten Vorwürfe unbegründet. Insbesondere ist der Titel des Artikels «weder falsch noch irreführend», wie es heisst, da die fragliche Website tatsächlich Zweifel an der Covid-Impfung streute.

Zudem stützte sich «Le Temps» auf ein autorisiertes Gutachten und sprach so zu Recht von «Unwahrheiten» in Bezug auf bestimmte Behauptungen des Kollektivs.

Falsch ist aber, dass das Kollektiv nach dem Artikel der Organisator von mehreren Demonstrationen gegen Gesundheitsmassnahmen sowohl in Frankreich als auch in der Schweiz gewesen sein soll.

Somit verstösst die Behauptung von «Le Temps», das Kollektiv sei der Organisator der Demonstration gegen Corona-Massnahmen vom 20. März 2021 in Bern gewesen, gegen die Wahrheitspflicht. «Le Temps» hätte diese Information zudem korrigieren müssen, sobald sie von ihrem Fehler Kenntnis hatte. Weder Inhalt noch Erscheinungsbild der Website gaben nämlich Anlass zu behaupten, sie könnte mit derjenigen einer offiziellen Behörde verwechselt werden.

Der Schweizerische Presserat stimmt dem Beschwerdeführer in diesem Punkt zu: «Weder die Farbe noch die Präsentation oder andere grafische Elemente» würden zu einer Verwirrung führen, heisst es vonseiten Presserat.