Das indische Verfassungsgericht hat den Haftbefehl gegen Hollywood-Schauspieler Richard Gere wegen Küssens in der Öffentlichkeit ausgesetzt. Die Richter stoppten ausserdem drei bei Amtsgerichten hängige Verfahren wegen «obszönen Verhaltens». Zuerst soll entschieden werden, ob diese Verfahren in die westindische Wirtschaftsmetropole Bombay übergeben werden. Gere hatte die indische Schauspielerin Shilpa Shetty bei einer Veranstaltung zur Aids-Aufklärung in der Hauptstadt Neu-Delhi am 15. April mehrfach auf die Wange geküsst. Shetty hatte eine Verlegung der Verfahren an ihren indischen Wohnort Bombay beantragt. Die Stadt gilt als vergleichsweise liberal.
Ein Gericht im nordwestindischen Bundesstaat Rajatshan hatte einen Haftbefehl gegen Gere wegen der Küsse ausgestellt. Der Richter, der wegen des Falls von indischen Juristen mit der Moralpolizei der Taliban verglichen worden war, wurde kurz darauf versetzt. In konservativen hinduistischen und muslimischen Kreisen hatte Geres öffentlicher Kuss einen Sturm der Entrüstung ausgelöst. Shetty hatte Gere in Schutz genommen. «Obszönes Verhalten» in der Öffentlichkeit kann in Indien mit bis zu drei Monaten Haft bestraft werden. - Mehr dazu: Richard Gere hat am Fernsehen zu heftig geküsst
Dienstag
15.05.2007