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Sonntag
25.06.2006

Internet-User, die Musik, Filme oder Spiele anbieten oder herunterladen, riskieren in der Schweiz je länger je mehr eine Strafe. Seit Ende 2005 sind die Kontrollen strenger geworden. Und die Musikindustrie hat bereits 70 Strafklagen eingereicht. Bis vor kurzem konnten Privatpersonen unbehelligt Musik im Internet verbreiten oder kopieren. Seit allerdings der Schweizer Verband der Musikwirtschaft (IFPI Schweiz) Mitte November 2005 seine «Game Over»-Aktion lanciert hat, ist das anders, wie der Verband meldet.

Jeder User hinterlässt eine Spur im Internet. Damit ist exakt belegbar, wer wann welche Daten heruntergeladen hat. Über diese Daten gelangen die Piraten-Fahnder zum jeweiligen Provider und ersuchen ihn um die Identität des Kunden. Aus Gründen des Datenschutzes verweigern die Provider jeweils eine Zusammenarbeit. Dann wird eine Anzeige eingereicht. Im Rahmen des Strafverfahrens muss der Provider dann die Angaben herausrücken. Hat der IFPI die Daten, versucht er in erster Linie eine aussergerichtliche Einigung zu erreichen.

Von den bisher eingereichten Klagen wegen Verletzung des Urheberrechts konnten rund 25 auf diese Weise beigelegt werden. Die erwischten User verpflichteten sich, künftig keine Musik mehr illegal im Internet zu verbreiten. Die Kontrollen durch die IFPI reichen nicht aus und die Ermittlungen sind sehr aufwändig. Nach Schätzung von Högger benutzen 300 000 bis 400 000 Internet-User in der Schweiz regelmässig die Sites der Tauschbörsen.