Mit dem Hacker-Drama rund um die Social-Plattform SchülerVZ muss sich nun auch die Justiz befassen. Der Anwalt des 20-jährigen Hackers, der mit einer automatisierten Software Nutzerdaten aus dem Netzwerk kopiert hatte, hat Strafanzeige gegen Mitarbeiter der VZ-Netzwerke gestellt. Der Fall ist äusserst tragisch. Hat doch der festgenommene Hacker vor zwei Wochen in seiner Zelle Selbstmord begangen. Er wurde verdächtigt, die SchülerVZ-Betreiber mit 80 000 Euro erpresst zu haben. Die angebliche Drohung: Die kopierten Daten würden nach Osteuropa geschafft.
Jetzt versucht der Anwalt des verstorbenen Hackers den Spiess umzudrehen. Er zieht ein Chat-Protokoll heran, das seiner Auffassung nach belegt, dass dem jungen Hacker Schweigegeld angeboten worden sei. Bei der Aussage eines als Zeugen vernommenen SchülerVZ-Mitarbeiters, wonach Angebote finanzieller Art nicht gemacht worden seien, bestehe deshalb der Verdacht der Falschaussage. Dies erklärte der Rechtsanwalt Ulrich Dost am Freitag in einer Medienmitteilung auf seiner Website.
Demnach erhebt er auch Anklage gegen vier weitere Mitarbeiter der VZ-Netzwerke wegen Verdachts der falschen Verdächtigung. Die Betreiber seien bereits frühzeitig davon ausgegangen, dass es sich bei den entwendeten Daten um öffentlich zugängliche Daten handelte und somit keine strafbare Handlung vorgelegen habe, so Dost.
Sonntag
15.11.2009