Der deutsche TV-Moderator Günther Jauch hat am Dienstag in zweiter Instanz vor dem Oberlandesgericht Hamburg in einem Persönlichkeitsverletzungsprozess den Kürzeren gezogen. Jauch hatte in zwei Klagen jeweils 130 000 Euro von der Axel Springer AG und von der Ullstein GmbH verlangt. Sie hatten Fotos in der «Berliner Morgenpost» und in der Berliner Lokalausgabe der «Welt» veröffentlicht, die Jauch beim Sektempfang nach seiner Hochzeit im Hof der Potsdamer Friedenskirche zeigen. Das Berufungsgericht habe festgestellt, dass es für eine Entschädigung bereits an der Rechtswidrigkeit der Fotoveröffentlichung fehle und die Veröffentlichung des Fotos somit keine Persönlichkeitsverletzung darstelle, teilte der Axel-Springer-Verlag am Dienstag mit.
Von grundsätzlicher presserechtlicher Bedeutung sind die Ausführungen des Gerichts in der mündlichen Verhandlung, dass es in Zukunft bei ähnlich gelagerten Sachverhalten bei Fotoveröffentlichungen Prominenter keine Lizenzgebühren zusprechen werde. «Das Gericht hat mit dem Urteil bestätigt, welch hohe Bedeutung die Pressefreiheit in Deutschland hat», kommentierte Carsten Erdmann, Chefredaktor der Berliner MoPo den Entscheid. Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen muss Günther Jauch tragen. - Mehr dazu: «Bild am Sonntag» vs. Günther Jauch und Über die Jauch-Hochzeit darf berichtet werden
Dienstag
09.09.2008