Nach langem Rechtsstreit darf der Axel-Springer-Verlag den Kölner Autor Günter Wallraff nicht mehr als Stasi-IM - inoffiziellen Mitarbeiter der DDR-Staatssicherheit - bezeichnen. Dies entschied am Dienstag das Oberlandesgericht Hamburg. Die Berufungsklage des Verlags gegen eine Entscheidung des Hamburger Landgerichts vom Dezember 2004 sei zurückgewiesen worden, sagte ein Gerichtssprecher: «Eine Revision wurde nicht zugelassen.»
Damit sei ein zermürbender Rechtsstreit von zwei Jahren endgültig zu seinen Gunsten entschieden, sagte Wallraff der Deutschen Presse-Agentur DPA. Dagegen meinte eine Sprecherin der Axel Springer AG in Berlin: «Wir warten jetzt auf die Urteilsbegründung, um die weitere Vorgehensweise festzulegen.» Wallraff erklärte nach dem Berufungsurteil ausserdem: «Ich mache mir keine Illusionen, dass das Rachebedürfnis des Springer-Konzerns damit beendet ist. Dessen Verfolgungsmanie wird wohl über meinen Tod hinausgehen.» Siehe auch: Wallraff darf nicht als Stasi-Mitarbeiter bezeichnet werden
Dienstag
10.01.2006