In Deutschland ist eine neu-alte Diskussion aufgeflammt, ob und wie viele Nachrichten die öffentlich-rechtlichen Fernsehsender ARD und ZDF ins Internet stellen und vermarkten dürfen. Das auch in der Schweiz potenziell akute Thema geht von der Frage aus, ob die Sender auf ihren Webseiten mit Gebührengeldern die privaten Medienhäuser konkurrenzieren dürfen.
Am Mittwoch hat Günther Oettinger, Ministerpräsident von Baden-Württemberg und Koordinator der CDU-Medienpolitik, «klare Grenzen» für die Öffentlich-Rechtlichen angekündet. «Die öffentlich-rechtliche Onlinepresse wird mit Sicherheit nicht genehmigungsfähig sein», sagte er laut der «Frankfurter Allgemeinen Zeitung». Das Thema steht am Donnerstag auf der Traktandenliste einer Sitzung der Rundfunkkommission der deutschen Bundesländer.
Die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) darf zwar aktuelle Nachrichten ins Internet stellen. Es ist ihr im Moment aber durch die Verordnung zum Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) verboten, diese Angebote zu kommerzialisieren. «Die SRG versucht aber immer wieder, dieses Verbot in Frage zu stellen, wofür wir absolut kein Verständnis haben», sagte Verlegerverbandspräsident Hanspeter Lebrument am Mittwoch gegenüber dem Klein Report. Der Verband wolle «absolut» an der jetzigen Regelung festhalten.
Die SRG wiederum weist in fast allen Sendungen permanent auf ihre Internet-Dienstleistungen hin, was mehrheitlich keine ergänzenden Dienste oder Dossiers betrifft. - Siehe auch: Internetpläne von ARD und ZDF stossen auf EU-Widerstand
Mittwoch
11.06.2008