Eine heikle Gratwanderung hat der Schweizer Presserat in einer am Dienstag veröffentlichten Stellungnahme zum Thema Berichtigungspflicht unternommen. Einigermassen willkürlich unterscheidet das Gremium darin zu einem Bericht in der «Zuger Woche» zwischen wichtigen und unwichtigen Falschinformationen. Die eine lässt der Presserat noch als «lässliche Sünde» durchgehen, tadelt die andere aber als «nicht gerade unbedeutend». Schon wiederholt hat der Presserat festgehalten, «dass nicht jede formale oder inhaltiche Ungenauigkeit bereits eine Verletzung der berufsethischen Norm» darstelle, was nachvollziehbar ist. Hingegen fehlt eine plausible juristische Begründung, weshalb «die erforderliche Relevanz» zu verneinen sei, als die «Zuger Woche» fälschlicherweise schrieb, einem Gerichtsverfahren sei eine Betreibung und ein Rechtsvorschlag vorangegangen.
«Nicht sehr gravierend, aber auch nicht gerade unbedeutend» (sic!) sei hingegen der Vorwurf gewesen, jemand «prozessiere risikolos auf Kosten einer Rechtsschutzversicherung und damit der Prämienzahler». Die deshalb teilweise gutgeheissene Beschwerde wird wohl nicht in die Gruppe jener Stellungnahmen eingehen, die Pflöcke für die Zukunft eingeschlagen haben. Die Stellungnahme im Wortlaut: http://www.presserat.ch/22160.htm
Dienstag
28.02.2006