Mit einem neuen Reglement für die Auflagenbeglaubigung in der Schweiz will die AG für Werbemedienforschung (Wemf) bei Printmedien neu die «tatsächlich verbreitete Auflage» beglaubigen. Insbesondere sollen Gratis-Abonnemente nicht mehr zur verkauften Auflage gerechnet werden können. Zudem wird die verkaufte Auflage neu auf andere Weise erhoben. Sie umfasst neu Abos, Pflichtabos, Einzelverkauf, E-Papers, alle ermässigten Exemplare sowie maximal 5% regelmässig vertriebener Gratisexemplare. Die Neuerung tritt am 1. Juli in Kraft.
«Wir wollen mehr Transparenz, Glaubwürdigkeit gegenüber unseren Partnern und Aktualität», sagte Franziska von Weissenfluh von der Kommission für Auflage und Verbreitung bei der Wemf am Donnerstag in Zürich. Deshalb werden die Auflagen auch nicht mehr wie bisher nach Kalenderjahr, sondern vom 1. Juli bis 30. Juni erhoben. So werden Leserschafts- und Auflagezahlen fast gleichzeitig veröffentlicht. Leserzahlen und Auflage sind die beiden wichtigsten Werte bei Printmedien. Damit lässt sich die Anzahl Leser pro Expemplar berechnen - ein Wert, der Inserenten angibt, wie gut sie mit dem Titel ihre Zielgruppe ansprechen können. «Wir erwarten keine grossen Differenzen bei den Auflagezahlen der Schweizer Titel wegen des neuen Reglements», sagte Wemf-Geschäftsleiter Réne Schmutz. Ziel sei es, bei den Meldungen zu der Auflage eine Disziplinierung zu erreichen.
Neu ist ausserdem, dass Verlage, die sich nicht an das Reglement halten, bestraft werden können. Falls wiederholt versucht wird, mit falsche Angaben die tatsächlichen Auflagezahlen zu verfälschen, muss ein Verlag bis zu 5000 Franken Busse pro Titel bezahlen. Was mehr schmerzt: Wird eine solche Sanktion verhängt, verliert der fehlbare Verlag das Recht auf die Auflagenbeglaubigung für drei Jahre. Im Tessin macht die Tageszeitung «Giornale del Popolo» seit einiger Zeit Schlagzeilen mit seiner Auflage. Die Zeitung steht im Verdacht, der Wemf falsche Zahlen angegeben zu haben. Die Tessiner Staatsanwaltschaft leitete eine Voruntersuchung ein. Ob es zu einem Strafverfahren kommt, ist noch unklar. Der ehemalige Chefredaktor und CVP-Ständerat Filippo Lombardi streitet die Vorwürfe ab.
Donnerstag
13.05.2004