Die deutsche Gesellschaft Public Relations Agenturen e.V. (GPRA) ist der Ansicht, dass die aktuelle Diskussion um Schleichwerbung in der ARD nicht nur den Sendern, sondern auch den Agenturen schadet. Begriffe wie «Schleichwerbeagenturen» würden den Eindruck vermitteln, als wollten sich Agenturen im Auftrag ihrer Kunden Berichterstattung oder Produktnennung im redaktionellen Umfeld erkaufen. Dagegen wehrt sich die GPRA: «Für unserer Mitgliedsagenturen gilt: Es gibt eine klare Trennung zwischen Redaktion und Werbung. Bezahlte Berichterstattung wird vom Verband nicht geduldet», erklärt GPRA-Präsidiumsmitglied Christina Marx.
Es gibt eindeutige Richtlinien im Rundfunkstaatsvertrag, wonach Product Placement aus programmatisch-dramaturgischen Gründen erlaubt ist. Kritisch wird es, sobald eine Gegenleistung oder gar ein Entgelt gezahlt wird. Doch Marc muss einräumen: «Natürlich sind die Übergänge manchmal fliessend. Wer will schon immer genau sagen, wann eine Produktnennung oder -abbildung redaktionell notwendig ist und wo die Werbung anfängt?» Wenn wie in den jetzt aufgedeckten Fällen der Bavaria oder des Studios Hamburg jedoch Geld gezahlt wird, sind die Grenzen eindeutig überschritten, meint die GPRA.
Für die GPRA ist Product Placement nichts Verwerfliches, solange es sich programmverträglich integrieren lässt und die Rechte der Redaktion nicht einschränkt. Natürlich gibt es auch in der Agenturbranche schwarze Schafe, die sich nicht an Verordnungen und Richtlinien halten. Wer verantwortlich handelt, der arbeitet eng mit den Justitiariaten zusammen und sichert sich bereits im Vorfeld ab - in beiderseitigem Interesse. Von sinnvoll eingesetztem Product Placement können letztlich alle profitieren: Das Unternehmen, der Sender und auch der Zuschauer selbst - denn ohne Unterstützung aus der Industrie können doch viele Produktionen heute gar nicht mehr realisiert werden.
Mittwoch
20.07.2005