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Dienstag
14.02.2012

Die Subkommission der Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Nationalrates hat angekündigt, das Vorgehen bei der Arbeitgeberkampagne des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV) weiterhin aufmerksam zu verfolgen. Das BSV hatte Anfang November 2009 eine Plakataktion mit provokanten Botschaften wie «Behinderte liegen uns nur auf der Tasche» oder «Behinderte arbeiten nie 100%» gestartet, worauf eine Behindertenorganisation bei der GPK Beschwerde einlegte.

Ziel der langjährigen Kampagne, die im Frühjahr 2008 von der Invalidenversicherung (IV) über das BSV gestartet wurde, ist die Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Vorurteile, mit denen Menschen mit Behinderung in der Arbeitswelt konfrontiert werden. Wegen der heftigen Reaktionen von den Behindertenorganisationen beschloss das BSV deshalb bereits im November 2009, die fragliche Kampagne endgültig einzustellen und «jene zur Sensibilisierung der Arbeitgeber auszusetzen und im Hinblick auf die IV-Revision 6a neu auszurichten», wie es im Geschäftsbericht der GPK heisst.

Die Subkommission der GPK entschied deshalb im vergangenen September, die Abklärungen zu beenden, da das BSV «die Problematik der beanstandeten Sensibilisierungskampagnen erkannt hat». Die GPK hat jedoch auf Antrag der Subkommission dem Vorsteher des EDI und dem zuständigen Bundesamt empfohlen, bei neuen Kampagnen verstärkt auf die Sensibilität der betroffenen Personen zu achten und die Dachorganisationen der Menschen mit Behinderungen bereits in der Konzeptphase einzubeziehen.

Die Behindertenorganisation Procap Schweiz begrüsst die Einschätzung der GPK, ist aber auch der Ansicht, dass das eigentliche Ziel der Werbeoffensive, mehr Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung zu schaffen, offensichtlich nicht erreicht werden konnte. Ausserdem stört sich Procap daran, dass gemäss dem BSV nur die Behindertenorganisationen die Kampagne als diffamierend empfunden hätten. «Viele Betroffene gelangten direkt an die Behindertenorganisationen und forderten diese eindringlich auf, etwas gegen die anonyme Kampagne zu unternehmen und die Interessen der Menschen mit Behinderung zu schützen», teilte Procap mit.